Freistellung durch den ArbeitgeberEntsendungsbeschluss des Personal- und Betriebsrats und Freistellung durch den Arbeitgeber
Personalräte können durch Entsendungsbeschluss gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG (bzw. der entsprechenden Landesregelung) am Schöneberger Forum 2005 teilnehmen. Für Betriebsräte erfolgt die Entsendung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG. Über die Entsendung eines Mitglieds der Interessenvertretung entscheidet grundsätzlich der Personal- bzw. Betriebsrat. Das Gremium hat hierbei einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Der Entsendungsbeschluss muss dem Arbeitgeber (Dienststellenleiter) mitgeteilt werden. In diesem Zusammenhang sind die Freistellung des Entsendeten und die Übernahme der Kosten zu beantragen. Der Personalrat sollte seine Entscheidung begründen, da der Dienststellenleiter das Recht und die Pflicht hat, die Entsendung zu prüfen (Altvater/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, Basiskommentar, § 46, Rdnr.29).
Ein ordnungsgemäßer Entsendungsbeschluss setzt voraus, dass die Veranstaltung Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit einer Interessenvertretung erforderlich sind. Diese Voraussetzung erfüllt das 8. Schöneberger Forum 2005.
Das 8. Schöneberger Forum 2005 zum Thema
Gestaltungsrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Tarifautonomie – Beteiligungsrechte – Mitbestimmung
ist eine Schulungs- und Bildungsveranstaltung, die gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG für die Personalratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen die aktuellen Entwicklungen bei der betrieblichen Mitbestimmung und den kollektiven Gestaltungsrechten von Beamtinnen und Beamten. Während der Veranstaltung wird die Rechtsprechung zur Mitbestimmung von Personalvertretungen (z. B.: Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 24.05.1995) und ihr Einfluss auf das Personalvertretungsrecht sowie seine geplante Novellierung erörtert. Die Veranstaltung unterrichtet über Mitbestimmungstatbestände der Personalräte im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zwischen gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen und Dienststellen. Die rechtlichen Voraussetzungen solcher Vereinbarungen werden erläutert und die praktische Ausgestaltung illustriert. Darüber hinaus werden Probleme des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Maßnahmen zur Vermeidung von Frühpensionierungen diskutiert. Im Kontext verfassungsrechtlicher Fragen werden das Spannungsverhältnis zwischen Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz und Art. 33 Abs. 4 und 5 Grundgesetz problematisiert und die Gestaltungsrechte von Beamtinnen und Beamten im europäischen Kontext verglichen.
Einen Musterantrag für Personalräte haben wir für Sie hier als PDF-Datei bereitgestellt. Hilfreich kann es sein, dem Antrag die Anerkennung der Bundeszentrale für politische Bildung als Schulungs- und Bildungsveranstaltung in Kopie beizufügen. Eine Kopie des Anerkennungsbescheides ist ebenfalls hier als PDF-Datei für Sie bereitgestellt.
Anerkennung als Schulungs- und Bildungsveranstaltung
Das Schöneberger Forums 2005 ist von der Bundeszentrale für politische Bildung als Schulungs- und Bildungsveranstaltung gemäß § 46 Abs. 7 BPersVG sowie als förderwürdige staatspolitische Bildungsveranstaltung gemäß § 7 Satz 1, Nr. 3 SUrlV anerkannt. Eine Kopie des Annerkennungsbescheides können Sie hier als PDF-Datei runterladen.
Ebenso beantragt ist die Anerkennung des Schöneberger Forums 2005 gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG als für die Arbeit von Betriebsräten geeignete Schulungs- und Bildungsveranstaltung.

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