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Gesundheitsförderung versus Frühpensionierung- Reinhard Marckwald, Referent für Beamtenpolitik, Hauptvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
- Gottfried Geisel, Abteilungsleiter Beamtenpolitik, TRANSNET
- Dr. Reinhold Sochert, Projektleiter im Europäischen Informationszentrum des BKK Bundesverbandes
- Dr. Volker Bonorden, Leiter des Personalamtes Hamburg
- Moderation: Dorothee Beck, Freie Journalistin
Der Innenausschuss des Bundestages hat in seiner Beschlussempfehlung vom 28.11.2001 zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 vorgeschlagen, zusätzlich folgende Entschließung anzunehmen: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, unter Beteiligung der Länder zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen finanzieller und sonstiger Art getroffen werden können, um der vorzeitigen Pensionierung entgegenzuwirken.“
Diese Empfehlung beruht insbesondere auf den Ergebnissen des Zweiten Versorgungsberichts, wonach im Jahr 1999 47 Prozent aller Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit erfolgten und Beamtinnen und Beamte im Durchschnitt mit 59 Jahren in den Ruhestand gingen. Angesichts des starken Anstiegs der Versorgungsausgaben sind Maßnahmen erforderlich, die geeignet sind, die Situation zu verbessern. In seiner Begründung sah der Innenausschuss sowohl die Notwendigkeit der Einbeziehung der Erfahrungen der Länder als gegeben an als auch die Prüfung u.a. von Maßnahmen zur Verbesserung bei Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung.
Der DGB und die Gewerkschaften setzen sich dafür ein, dass die seit längerer Zeit geforderten Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung auch ergriffen werden. Der DGB und die Gewerkschaften werden verstärkt den Gedanken der Prävention in die Diskussionen der zwischenzeitlich von der Bundesregierung einberufenen Bund-Länder-Projektgruppe einbringen. Eine Verringerung der Frühpensionierungen und damit auch eine Verminderung der Ausgabenlasten in der Versorgung können nur langfristig durch eine qualifizierte Gesundheitsförderung erreicht werden statt durch restriktive gesetzliche Maßnahmen, wie sie bisher eingeführt wurden.

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Auf 144 Seiten werden die Neuregelungen (Stand 1.4.2004) der Beamtenversorgung verständlich erläutert.
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